BGH · 9. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.06.2020 – IX ZB 11/19
IX ZB 11/19 · 18.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Anspruch auf Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot kann abgetreten und gepfändet werden. Er fällt daher in die Insolvenzmasse.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 35 InsO§ 36 InsO§ 851 Abs 1 ZPO§ 399 BGB§ 15 Abs 2 AGG§ 24 Nr 1 AGGArt 2 Abs 1 EGRL 78/2000Art 2 Abs 2 EGRL 78/2000