BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 22.04.2026 – IV ZR 70/25
IV ZR 70/25 · 22.04.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG erfordert nicht die Angabe, dass die Veränderung der Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten nicht nur vorübergehend ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.