BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 22.04.2026 – IV ZR 70/25

IV ZR 70/25 · 22.04.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG erfordert nicht die Angabe, dass die Veränderung der Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten nicht nur vorübergehend ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 203 Abs 2 S 1 VVG§ 203 Abs 5 VVG§ 155 Abs 2 VAG§ 155 Abs 3 VAG§ 155 Abs 4 VAGArt 103 Abs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

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