BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 04.09.2024 – IV ZB 37/23

IV ZB 37/23 · 04.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F., § 1643 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. kommt für den Fall, dass ein als gewillkürter Erbe berufener Elternteil für sich im eigenen Namen und als vertretungsberechtigter Elternteil für das als Ersatzerbe eingesetzte Kind die gewillkürte Erbschaft bei werthaltigem Nachlass ausschlägt, um die gesetzliche Erbfolge zu ermöglichen und das gesetzliche Erbe für sich anzunehmen (sog. lenkende Ausschlagung), nicht in Betracht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1643 Abs 2 S 2 BGB vom 02.01.2002§ 1643 Abs 3 S 1 BGB vom 04.05.2021§ 1944 Abs 1 BGB§ 1945 Abs 1 BGB§ 1948 Abs 1 BGB
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