BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 13.05.2026 – IV ZB 26/25

IV ZB 26/25 · 13.05.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Der Rechtspfleger bleibt für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlass eines Erbscheins funktionell zuständig, wenn nur er sich an der beantragten Entscheidung gehindert sieht, ohne dass von dritter Seite Einwände erhoben werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 RPflG§ 19 Abs 2 RPflG§ 19 Abs 1 S 2 JusGerZustV NDArt 92 Halbs 1 GG

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Judikative
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