BGH · 4. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.04.2025 – IV ZB 18/24
IV ZB 18/24 · 23.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Kann aus der Kostengrundentscheidung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Kostenausspruch auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten mitumfasst, kann die Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht nachgeholt werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.