BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.04.2025 – IV ZB 18/24

IV ZB 18/24 · 23.04.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Kann aus der Kostengrundentscheidung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Kostenausspruch auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten mitumfasst, kann die Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht nachgeholt werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 80 S 1 FamFG§ 81 Abs 1 S 1 FamFG§ 84 FamFG§ 85 FamFG§ 103 ZPO§§ 103ff ZPO
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