BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.02.2024 – IV ZB 16/23

IV ZB 16/23 · 14.02.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zugunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 103 Abs 1 ZPO§ 704 ZPO
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