BGH · 3. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 26.10.2023 – III ZR 184/22

III ZR 184/22 · 26.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Berücksichtigung von Parteivorbringen Bringt eine Partei auf einen richterlichen Hinweis ein neues entscheidungserhebliches Angriffs- oder Verteidigungsmittel vor, ist dies der anderen Partei mitzuteilen und das Vorbringen, mit dem diese dem neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegentritt, gleichfalls zu berücksichtigen (Vergleiche BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, NJW-RR 2011, 1558 Rn. 5).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 103 Abs 1 GG§ 139 ZPO§ 544 Abs 9 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Rückwirkungsverbot
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