BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 30.11.2021 – II ZR 8/21

II ZR 8/21 · 30.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die mit einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers begründet werden, kann ein besonderer Vertreter bestellt werden, auch wenn nicht der Geschäftsführer selbst, sondern eine von ihm mittelbar beherrschte Gesellschaft in Anspruch genommen werden soll.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 46 Nr 8 GmbHG
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