BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 16.07.2024 – II ZR 71/23

II ZR 71/23 · 16.07.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH, die gegen die in der Satzung festgelegte, nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhende Kompetenzverteilung verstoßen, sind lediglich anfechtbar. 2. Die Abberufung eines Geschäftsführers durch die nach der Satzung dafür nicht zuständige Gesellschafterversammlung ist keine zustandsbegründende Satzungsdurchbrechung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 46 Nr 5 GmbHG§ 53 GmbHG§ 241 Nr 3 AktG
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