BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 09.11.2021 – II ZR 137/20
II ZR 137/20 · 09.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Satzungsänderungsbeschluss, der im Fall der Abwicklung der Gesellschaft vorsieht, Vermögen zugunsten unbekannter Aktionäre vor Ablauf eines Jahres zu hinterlegen, seit dem der Aufruf der Gläubiger bekanntgemacht worden ist, verstößt gegen die gläubigerschützende Vorschrift des § 272 Abs. 1 AktG und ist nichtig.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.