BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 16.07.2024 – II ZR 100/23
II ZR 100/23 · 16.07.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.