BGH · 2. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 15.09.2020 – II ZB 6/20

II ZB 6/20 · 15.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die angemessene Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären nach §§ 327a, 327b AktG kann nach dem Barwert der aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen bestimmt werden, wenn dieser höher ist als der auf den Anteil des Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts, der Unternehmensvertrag zum nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG maßgeblichen Zeitpunkt bestand und von seinem Fortbestand auszugehen war.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 304 AktG§ 327a AktG§ 327b Abs 1 S 1 AktG§ 287 Abs 1 ZPO

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Haftungsausfüllende Kausalität
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