BGH · 2. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 10.03.2026 – II ZB 15/25
II ZB 15/25 · 10.03.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Nebenintervenient kann die Klage weder ändern noch erweitern (Anschluss an BAG, Beschluss vom 6. November 1973 - 1 ABR 15/73, BB 1974, 372). 2. Eine Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist einem Nebenintervenienten nicht möglich, da es sich insoweit um eine Klageänderung handelt, die seine Stellung als Unterstützer der Hauptpartei überschreitet.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.