BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 05.03.2020 – I ZR 69/19

I ZR 69/19 · 05.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Für die Annahme einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Nachweis der Vertragsgelegenheit durch den Makler und dem Abschluss des Hauptvertrags genügt es nicht, dass sich aus der Sicht des Maklerkunden die vom Makler nachgewiesene Vertragsgelegenheit zerschlagen hat. Entscheidend ist vielmehr, ob der nachgewiesene Interessent seine Absicht, das Geschäft abzuschließen, aufgegeben hat. Nur eine vom nachgewiesenen Interessenten eingegangene endgültige vertragliche Bindung rechtfertigt die Annahme einer Aufgabe seiner Vertragsabsicht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 652 Abs 1 S 1 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Naturalobligation (Maklerrecht / Partnerschaftsvermittlung)
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