BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.04.2024 – I ZB 55/23
I ZB 55/23 · 18.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ist allein das Organ einer juristischen Person Titelschuldner, sind Ordnungsmittel im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Organs gegen den Vollstreckungstitel (allein) gegen das Organ festzusetzen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.