BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 20.02.2020 – I ZB 45/19
I ZB 45/19 · 20.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Amtsgerichts über die Unterstützung eines Schiedsgerichts bei der Beweisaufnahme gemäß § 1050 Satz 1 Fall 1 ZPO richtet sich allein nach der allgemeinen Vorschrift des § 567 Abs. 1 ZPO. Die Vorschrift des § 159 Abs. 1 Satz 1 GVG ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.