BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.09.2021 – I ZB 21/21

I ZB 21/21 · 23.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Stellt der Antragsgegner im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs einen (Gegen-)Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs, sind die §§ 110 ff. ZPO auf ihn nicht entsprechend anwendbar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 110 ZPO§§ 110ff ZPO§ 1060 ZPO§ 1062 Abs 1 Nr 4 ZPO
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