BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.09.2021 – I ZB 21/21
I ZB 21/21 · 23.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Stellt der Antragsgegner im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs einen (Gegen-)Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs, sind die §§ 110 ff. ZPO auf ihn nicht entsprechend anwendbar.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.