BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 29.09.2022 – I ZB 15/22
I ZB 15/22 · 29.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Für die ordnungsgemäße Begründung einer Entscheidung reicht die Bezugnahme auf eine Entscheidung aus, die zwischen denselben Parteien ergangen ist. Dies gilt auch bei Bezugnahme auf einen Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO in einem früheren Berufungsverfahren zwischen denselben Parteien, der zur Rücknahme der Berufung geführt hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Mai 2017 - I ZR 21/16, juris Rn. 43 mwN).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.