BGH · Großer Senat für Strafsachen

BGH, Beschluss v. 22.10.2020 – GSSt 1/20

GSSt 1/20 · 22.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Hinweis auf die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§§ 73, 73c StGB) ist nach § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO auch dann erforderlich, wenn die ihr zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen bereits in der zugelassenen Anklage enthalten sind.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 265 Abs 1 StPO§ 265 Abs 2 Nr 1 StPO§ 11 Abs 1 Nr 8 StGB§ 73 StGB§ 73c StGB

Prüfungsschemata dazu

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