BGH · Senat für Anwaltssachen

BGH, Beschluss v. 29.07.2022 – AnwZ (Brfg) 28/20

AnwZ (Brfg) 28/20 · 29.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Vermerkt der Zusteller entgegen § 3 Abs. 2 VwZG, § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht, gilt das Dokument gemäß § 8 VwZG erst in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3 Abs 2 VwZG§ 8 VwZG§ 180 S 3 ZPO
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