BGH · 6. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 23.03.2021 – 6 StR 452/20
6 StR 452/20 · 23.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei einer unter der Geltung des § 30 Abs. 2a OWiG erfolgten Gesamtrechtsnachfolge kann eine Geldbuße gegen den Rechtsnachfolger auch dann festgesetzt werden, wenn die Anknüpfungstat vor Inkrafttreten der Vorschrift am 30. Juni 2013 begangen worden ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 103 Abs 2 GG§ 3 OWiG§ 4 Abs 1 OWiG§ 30 Abs 2a OWiG§ 299 Abs 2 StGB§ 35 Abs 1 GmbHG§ 2 UmwG§§ 2ff UmwG§ 20 UmwG