BGH · 5. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 02.02.2022 – 5 StR 390/21

5 StR 390/21 · 02.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Sicherungsverfahren erfordert keine Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 413 StPO§§ 413ff StPO§ 63 StGB§ 71 StGB
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