BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 26.02.2020 – 4 StR 347/19

4 StR 347/19 · 26.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die „Verurteilung“ zu einer vorbehaltenen Geldstrafe durch einen Beschluss nach § 59b Abs. 1 StGB ist keine frühere Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 55 Abs 1 S 2 StGB§ 59b Abs 1 StGB§ 59c Abs 2 StGB
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