BGH · 4. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 26.02.2020 – 4 StR 347/19
4 StR 347/19 · 26.02.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die „Verurteilung“ zu einer vorbehaltenen Geldstrafe durch einen Beschluss nach § 59b Abs. 1 StGB ist keine frühere Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.