BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 19.08.2025 – 3 StR 312/25

3 StR 312/25 · 19.08.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

War die im Rahmen einer nachträglichen Bildung der Gesamtstrafe aufrechterhaltene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt, ist jedoch die neu bestimmte Gesamtfreiheitsstrafe zu vollstrecken, kommt eine weitere Aussetzung der Maßregel zur Bewährung nicht in Betracht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 55 Abs 2 StGB§ 67b Abs 1 S 2 StGB
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