BGH · 3. Strafsenat

BGH, Urteil v. 15.06.2022 – 3 StR 295/21

3 StR 295/21 · 15.06.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Nimmt ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung verkörperte Vermögenswerte entgegen, um damit weitere unselbständige mitgliedschaftliche Beteiligungsakte innerhalb der abgeurteilten tatbestandlichen Handlungseinheit zu verwirklichen, sind sie zur Tatbegehung bestimmt und damit Tatmittel. Da solche Gegenstände in Bezug auf denselben Straftatbestand nicht zugleich durch die Tat erlangt sind, scheidet eine Einziehung als Taterträge aus.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 73 Abs 1 StGB§ 74 Abs 1 Alt 2 StGB§ 129 StGB§ 129a Abs 1 StGB
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