BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 01.09.2020 – 3 StR 275/20

3 StR 275/20 · 01.09.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB liegt vor, wenn die genannten Körperteile aus Sicht eines durchschnittlichen Betrachters in sexuell motivierter Weise im Blickfeld stehen. Hierfür sind die aus der Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB) zu entnehmenden Umstände heranzuziehen; auf die daraus nicht ersichtlichen Beweggründe der die Wiedergabe erstellenden oder damit umgehenden Person kommt es nicht an.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 11 Abs 3 StGB§ 184b Abs 1 Nr 1 Buchst c StGB§ 261 StPO§ 267 StPO

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