BGH · 1. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 27.05.2020 – 1 StR 118/20

1 StR 118/20 · 27.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

§ 306e Abs. 1 StGB ist auf die Qualifikation des § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB analog anzuwenden, wenn der Täter - anstatt den Brand zu löschen - die (konkrete) Lebensgefahr für das Opfer freiwillig durch anderweitige Rettungshandlungen beseitigt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 306b Abs 2 Nr 1 StGB§ 306e Abs 1 StGB
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →