Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 785 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage des Erben
Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Die auf Grund der §§ 781 bis 784 erhobenen Einwendungen werden nach den Vorschriften der §§ 767, 769, 770 erledigt.
Rechtsprechung zu § 785 ZPO
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.