Buch 10 — Schiedsrichterliches Verfahren · Abschnitt 8 — Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen

§ 1061 ZPO – Ausländische Schiedssprüche

Zivilprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche richtet sich nach dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121). Die Vorschriften in anderen Staatsverträgen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen bleiben unberührt. (2) Ist die Vollstreckbarerklärung abzulehnen, stellt das Gericht fest, dass der Schiedsspruch im Inland nicht anzuerkennen ist. (3) Wird der Schiedsspruch, nachdem er für vollstreckbar erklärt worden ist, im Ausland aufgehoben, so kann die Aufhebung der Vollstreckbarerklärung beantragt werden.

Rechtsprechung zu § 1061 ZPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 16.07.2026 – I ZB 107/251. Bei der Abgrenzung zwischen nicht-hoheitlichem und hoheitlichem Handeln im Rahmen der Prüfung, ob ein ausländischer Staat der deutschen Gerichtsbar…BGH, Beschluss v. 27.03.2025 – I ZB 64/241. Für eine analoge Anwendung des ordre-public-Vorbehalts des Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ auf die Anerkennung einer Schiedsvereinbarung im Sinn des Ar…BGH, Beschluss v. 21.12.2023 – I ZB 37/231. Dem im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs erhobenen Einwand eines Anerkennungsversagungsgrunds im Sinne des Ar…BGH, Beschluss v. 12.10.2023 – I ZB 12/23Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache "Achmea" (EuGH, Urteil vom 6. März 2018 - C-284/16, SchiedsVZ 2018, 186)…BGH, Beschluss v. 09.03.2023 – I ZB 33/221. Die abweisende Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs entfaltet für das Vollstreckbarerklärungsverfahren im…BGH, Beschluss v. 12.01.2023 – I ZB 33/221. Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von inländischen oder ausländischen Schiedssprüchen sind die Vorschriften der §§ 110 ff. ZPO über die Verpf…
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