Teil VI — Rechtsbehelfsverfahren

§ 79 VwVfG – Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte

Verwaltungsverfahrensgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im Übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.

§ 79 VwVfG in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 79 VwVfG drankommt

Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine · Schwerpunkt
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im VwVfG