Teil VI — Rechtsbehelfsverfahren
§ 79 VwVfG – Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
Verwaltungsverfahrensgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im Übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.
§ 79 VwVfG in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.