Teil V — Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 184 VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Das Land kann bestimmen, daß das Oberverwaltungsgericht die bisherige Bezeichnung "Verwaltungsgerichtshof" weiterführt.

§ 184 VwGO in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 184 VwGO drankommt

Examensübungsklausur: „Fitnessstudios in Corona-Zeiten · StaatsexamenExamensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone? · Staatsexamen
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im VwGO