Zweiter Abschnitt — Die Tat · Dritter Titel — Täterschaft und Teilnahme

§ 29 StGB – Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.

§ 29 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Klausuren, in denen § 29 StGB drankommt

Fortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne · Schwerpunkt
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB