Neunzehnter Abschnitt — Diebstahl und Unterschlagung
§ 248 StGB – (weggefallen)
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
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§ 248 StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.