Abschnitt 2 — Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken

§ 889 BGB – Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Ein Recht an einem fremden Grundstück erlischt nicht dadurch, dass der Eigentümer des Grundstücks das Recht oder der Berechtigte das Eigentum an dem Grundstück erwirbt.

Rechtsprechung zu § 889 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 02.03.2023 – V ZB 64/211. Die Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück ist zulässig. 2a. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, …
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