Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse · Titel 5 — Mietvertrag, Pachtvertrag · Untertitel 5 — Landpachtvertrag
§ 585a BGB – Form des Landpachtvertrags
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Wird der Landpachtvertrag für längere Zeit als zwei Jahre nicht in Textform geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit.
Rechtsprechung zu § 585a BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.