Abschnitt 3 — Schuldverhältnisse aus Verträgen · Titel 5 — Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen · Untertitel 2 — Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 357e BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Ist die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Vergütung zugrunde zu legen. Ist die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistung zu berechnen.
Rechtsprechung zu § 357e BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.