Abschnitt 2 — Rechtliche Stellung des Erben · Titel 2 — Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten · Untertitel 3 — Beschränkung der Haftung des Erben

§ 1987 BGB – Vergütung des Nachlassverwalters

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.

Rechtsprechung zu § 1987 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 10.09.2025 – IV ZB 2/25Ein Nachlasspfleger kann keine Vergütung nach seinem Stundensatz für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters verlangen.…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im BGB