Abschnitt 2 — Rechtliche Stellung des Erben · Titel 2 — Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten · Untertitel 3 — Beschränkung der Haftung des Erben
§ 1987 BGB – Vergütung des Nachlassverwalters
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.
Rechtsprechung zu § 1987 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.