Abschnitt 2 — Verwandtschaft · Titel 6 — Beistandschaft
§ 1714 BGB – Eintritt der Beistandschaft
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht. Dies gilt auch, wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird.
Rechtsprechung zu § 1714 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.