Abschnitt 2 — Verwandtschaft · Titel 3 — Unterhaltspflicht · Untertitel 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1603 BGB – Leistungsfähigkeit
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.
Rechtsprechung zu § 1603 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Beschluss v. 07.05.2025 – XII ZB 563/24Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2024 - X…BGH, Beschluss v. 26.03.2025 – XII ZB 388/24Zur Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts eines auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldners wegen Haushaltsersparnissen und S…BGH, Beschluss v. 22.01.2025 – XII ZB 148/24Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XI…BGH, Beschluss v. 20.11.2024 – XII ZB 78/241. Anders als beim Zusammenleben des Unterhaltspflichtige n mit einem Ehegatten oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die Herabsetzung…BGH, Beschluss v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts im Elternunterhalt für Unterhaltszeiträume nach dem Inkrafttreten von § 94 Abs. 1a SGB XII in der Fassung…BGH, Beschluss v. 09.03.2022 – XII ZB 233/211. Auch beim Kindesunterhalt können grundsätzlich bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichti…BGH, Beschluss v. 27.10.2021 – XII ZB 123/211. Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunte…BGH, Beschluss v. 28.10.2020 – XII ZB 512/191. Der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln. Eine Aufteilung in einen Barunterha…