Abschnitt 2 — Verwandtschaft · Titel 2 — Abstammung

§ 1599 BGB – Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der Mutterschaft

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Stellt das Familiengericht auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig fest, dass der dem Kind nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder nach § 1593 als Vater zugeordnete Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist, entfällt die Vaterschaft rückwirkend ab Geburt des Kindes. (2) Die Mutterschaft ist unanfechtbar.

Rechtsprechung zu § 1599 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Beschluss v. 18.03.2020 – XII ZB 321/191. Das Recht der Mutter auf Anfechtung der Vaterschaft ist nicht von weiteren Voraussetzungen und insbesondere nicht von einer Kindeswohldienlichkeit …
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