Abschnitt 2 — Verwandtschaft · Titel 2 — Abstammung
§ 1599 BGB – Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der Mutterschaft
Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Stellt das Familiengericht auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig fest, dass der dem Kind nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder nach § 1593 als Vater zugeordnete Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist, entfällt die Vaterschaft rückwirkend ab Geburt des Kindes.
(2) Die Mutterschaft ist unanfechtbar.
Rechtsprechung zu § 1599 BGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.