Zivilrecht · § 214 Abs. 1 BGB (Einrede)
Prüfung der Verjährung eines Anspruchs
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
– Teil I
Der selbständige Fliesenleger K ist auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug für seinen Betrieb. Anfang Juni 2015 wird er bei Hobbybastler V fündig und kauft dort einen gebrauchten VW T4 Bulli zum Preis von 20.000 €. K legt als beruflicher Vielfahrer besonders großen Wert auf eine Klimaanlage, weshalb im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wird, dass der Bus über eine funktionierende Klimaanlage verfügt. Im Rahmen der ausführlichen Vertragsverhandlungen wurde das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht gegen einen Preisnachlass ausgeschlossen. Da die Klimaanlage von V nachgerüstet werden muss, kann K diese bei seiner ausgiebigen Probefahrt nicht auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen. Das Fahrzeug wird vereinbarungsgemäß mit nachgerüsteter Klimaanlage am 30.6.2015 von V an K ausgeliefert. Mitte Juli 2015 wird es besonders heiß und K schaltet zum ersten Mal die Klimaanlage ein. Er muss aber enttäuscht feststellen, dass die Anlage gar nicht funktioniert. Grund hierfür ist ein Defekt des Kompressors, der schon Ende Juni 2015 vorlag. K verlangt am 20.7.2015 von V Reparatur der Klimaanlage. V, dem das technische Problem bislang unbekannt war, entschuldigt sich bei K und tauscht den Kompressor innerhalb einer – als angemessen zu sehenden – Woche auf eigene Kosten, aber ausdrücklich aus Kulanz, aus. K holt den Bulli sodann am 27.7.2015 ab.
Ab Januar 2017 beginnt V damit, restaurierte VW-Busse gewerbsmäßig zu veräußern.
In der Folgezeit muss K aufgrund zahlreicher Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung seinen Führerschein für längere Zeit abgeben. Als er an dem besonders heißen Tag des 3.7.2017 wieder fahren darf, bemerkt K, dass die Klimaanlage erneut nicht funktioniert. Es stellt sich heraus, dass V damals unwissentlich einen defekten Kompressor verbaut hat. K wendet sich noch am selben Tag an V, den er in seinem neuen Laden antrifft, und verlangt erneut Reparatur.
Kann K von V, der meint, nach so langer Zeit zu nichts mehr verpflichtet zu sein, am 3.7.2017 Reparatur der Klimaanlage verlangen?
Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu § 214 Abs. 1 BGB (Einrede): mit den Beteiligten aus diesem Fall.
Das Muster
Der Anspruch könnte aufgrund der Einrede der Verjährung dauerhaft nicht durchsetzbar sein.
Steckt das in deinem Satz?
Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.
Der Aufbau
- I.Anwendbarkeit der VerjährungNur Ansprüche verjähren (§ 194 BGB) · Gestaltungsrechte verfristen (§ 218 BGB)
- II.Ermittlung der VerjährungsfristRegelmäßige Frist: 3 Jahre (§ 195 BGB) · Besondere Fristen (z.B. § 196, § 197 oder Kaufrecht § 438 BGB)
- III.Beginn der VerjährungsfristSubjektive Voraussetzungen (§ 199 Abs. 1 BGB): Anspruchsentstehung + Kenntnis (oder grob fahrlässige Unkenntnis) · Beginn mit dem Ende des Jahres, in dem die Voraussetzungen vorliegen
- IV.Hemmung oder NeubeginnHemmung durch Verhandlungen (§ 203 BGB) oder Rechtsverfolgung (§ 204 BGB) · Neubeginn durch Anerkenntnis oder Vollstreckungshandlungen (§ 212 BGB)
- V.Ablauf der FristBerechnung nach §§ 186 ff. BGB
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Anspruch
- Anspruch
- Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Ansprüche sind relative Rechte, da sie nur zwischen Gläubiger und Schuldner wirken.
- Verjährung
- Zeitlich begrenztes Institut des bürgerlichen Rechts, nach dessen Ablauf der Schuldner berechtigt ist, die Leistung dauerhaft zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Die Verjährung führt nicht zum Erlöschen des Anspruchs, sondern gewährt dem Schuldner lediglich ein peremptorisches Leistungsverweigerungsrecht.
- Einrede
- Gegenrecht, das dem Schuldner das dauerhafte (peremptorische) oder vorübergehende (dilatorische) Recht gibt, die Leistung zu verweigern. Im Gegensatz zur Einwendung wirkt die Einrede nicht von Amts wegen, sondern muss vom Schuldner geltend gemacht werden.
Bei § 214 Abs. 1 BGB (Einrede) entscheidet in Klausuren oft dieser Streit:
Verhältnis von c.i.c. und kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht bei vorvertraglichen Falschangaben über die Kaufsache
Wenn der Verkäufer vor Vertragsschluss falsche Angaben über die Kaufsache macht, stellt sich die Frage, ob der Käufer neben den §§ 437 ff. BGB auch Ansprüche aus c.i.c. (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) geltend machen kann.
Welcher Auffassung folgst du?
Herrschende Meinung: Das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht (§§ 437 ff. BGB) geht als lex specialis der c.i.c. vor, soweit es um mangelbedingte Schäden an der Kaufsache selbst geht; für Begleitschäden und Schäden an anderen Rechtsgütern kann c.i.c. daneben treten.
- Die kurzen Verjährungsfristen des Gewährleistungsrechts (§ 438 BGB) würden umgangen, wenn c.i.c. stets daneben anwendbar wäre.
- Das Gewährleistungsrecht stellt eine abschließende Sonderregelung für mangelbedingte Schäden dar.
- BGH NJW 2012, 373 bestätigt den Vorrang des Gewährleistungsrechts vor § 313 BGB.
Gegenauffassung: C.i.c. und Gewährleistungsrecht stehen gleichrangig nebeneinander; der Käufer kann frei wählen.
- Der vorvertragliche Pflichtenkreis ist von dem des Vertrages zu trennen.
- Dem Käufer soll kein Schutzniveau entzogen werden.
Wie du es in der Klausur entscheidest
In der Klausur folgst du meist der herrschenden Meinung. Der Vorrang des Gewährleistungsrechts überzeugt, da andernfalls die bewusst kurzen Verjährungsfristen des § 438 BGB unterlaufen würden; für Schäden außerhalb des Mangelbereichs bleibt c.i.c. anwendbar.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Anspruch.
Die Definition, die du gerade hattest
Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Ansprüche sind relative Rechte, da sie nur zwischen Gläubiger und Schuldner wirken.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Einmal Mangel immer Mangel?Schwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.