Zivilrecht · § 133 BGB, § 157 BGB
Auslegung von Willenserklärungen
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 4 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
Beyza (B) möchte ihren Freund Dominic (D) zu einem gutbürgerlichen bayerischen Abendessen in das Lokal der ihr flüchtig bekannten Nachbarin Uljana (U) einladen. Bevor B und D in dem sehr gut besuchten Lokal endlich die Speisekarte gebracht wird, studieren sie schon einmal die am Tisch aufgestellte Tafel mit „Empfehlungen heute“. Dort heißt es: „‚Viener‘ Schnitzel: 25 €“, „großer Salatteller, wahlweise mit Feta: 18 €, oder Lachs: 20 €“. Außerdem ist dort als Dessert genannt: „Bayerische Krem: 7 €“.
Die beiden bestellen bei Kellner Erik (E) für D ein „Wiener Schnitzel“, für B einen großen Salatteller mit Feta, außerdem „ein Mal diesen Bayerischen Pudding oder was das ist“ und Getränke. E bringt ein Schnitzel und einen Salatteller mit Lachs. B weist darauf hin, dass sie den Salat mit Feta bestellt hätten. E, der einen gestressten Eindruck macht, entschuldigt sich und erklärt, dass sie zwei neue Küchenkräfte hätten und deshalb heute leider schon manches schiefgelaufen sei. B, die Mitleid mit E hat und vermeiden möchte, dass sie und D zeitversetzt essen müssen, antwortet: „Na gut, ich kann auch den Lachs essen“, woraufhin E ihr mit sichtlicher Erleichterung den Salatteller mit Lachs serviert. Als B ihren Freund D fragt, wie das Schnitzel schmecke, druckst D etwas herum, räumt dann aber ein, dass es nicht nach Fleisch und ihm deshalb „überhaupt nicht“ schmecke. Daraufhin werfen die beiden einen Blick in die Speisekarte, wo es heißt: „Unsere ‚Viener‘ Schnitzel stellen wir vegan mit leckerem und besonders proteinreichem ‚VeganNoVleisch‘ her“. D, der unbedingt ein Fleischgericht essen wollte, nimmt von dem Schnitzel nur wenige Bissen, lässt den Rest des Gerichts stehen und genießt umso mehr die Bayerische Krem.
Als die Rechnung gebracht wird, protestiert B gegenüber E: Sie ist der Meinung, dass sie das „Pseudoschnitzel“ nicht bezahlen müsse, da schon auf der Tafel hätte deutlich gemacht werden müssen, dass es fleischfrei sei, oder sie jedenfalls bei der Bestellung um explizite Zustimmung hätten gebeten werden müssen. Außerdem ist sie erbost, dass der Salat mit 20 € auf der Rechnung steht, obwohl es doch klar gewesen sei, dass sie diesen nur statt des bestellten Feta-Salates angenommen habe. Schließlich ist sie erschüttert, dass für die Bayerische Krem 8 € berechnet wurden. Tatsächlich steht die Bayerische Krem mit diesem Preis auf der Speisekarte. E wirkt verzweifelt und bittet B, die Rechnung doch trotzdem „vorläufig“ zu bezahlen und sich dann mit U auseinanderzusetzen, die augenblicklich nicht zugegen ist, aber am nächsten Tag wieder im Lokal sei. B erklärt sich damit murrend einverstanden und bezahlt bar, aber ohne Trinkgeld. D hat seinerseits Mitleid mit E und erklärt: „Ich übernehme das Trinkgeld“. D möchte E einen 5 €-Schein geben, erwischt aber in der Aufregung versehentlich einen 20 €-Schein.
Kurze Zeit später in der U-Bahn stellt D seinen Fehler fest.
Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.
Der Aufbau
- I.AuslegungsbedürftigkeitNur bei Mehrdeutigkeit. Ein eindeutiger Wortlaut wird nicht gegen seinen Sinn ausgelegt.
- II.Natürliche Auslegung§ 133 BGB
- 1.Wirklicher Wille des Erklärenden
- 2.Übereinstimmendes VerständnisHaben beide Seiten dasselbe gemeint, gilt das Gewollte – auch bei objektiv falscher Bezeichnung (falsa demonstratio non nocet).
- III.Normative Auslegung§§ 133, 157 BGB
- 1.EmpfängerhorizontMaßgeblich ist, wie ein verständiger Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen durfte.
- 2.BegleitumständeVorverhandlungen, Interessenlage, Zweck, bisherige Übung zwischen den Parteien.
- IV.Ergänzende Vertragsauslegung§ 157 BGB · Nur bei planwidriger Regelungslücke; gefragt ist der hypothetische Parteiwille.
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Reihenfolge einhalten: erst natürliche, dann normative Auslegung. Wer sofort auf den Empfängerhorizont springt, verliert die falsa demonstratio.
- Falsa demonstratio non nocet gilt nur, wenn BEIDE dasselbe gemeint haben. Verstehen sie Unterschiedliches, geht es normativ weiter – und erst dann stellt sich die Anfechtungsfrage.
- Bei nicht empfangsbedürftigen Erklärungen (Testament) bleibt es bei der natürlichen Auslegung; ein Empfängerhorizont existiert dort nicht.
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Falsa demonstratio non nocet
- Falsa demonstratio non nocet
- Der Grundsatz 'falsa demonstratio non nocet' besagt, dass eine unrichtige Bezeichnung des Erklärten unschädlich ist, wenn beide Parteien dasselbe wollen (realer Konsens). Maßgeblich ist der übereinstimmende wirkliche Wille, nicht die objektiv falsche Bezeichnung.
- Ergänzende Vertragsauslegung
- Bei der ergänzenden Vertragsauslegung wird eine planwidrige Regelungslücke im Vertrag nach dem hypothetischen Parteiwillen geschlossen, d.h. so, wie die Parteien die Frage geregelt hätten, wenn sie sie bedacht hätten.
- Objektiver Rechtsbindungswille
- Der objektive Rechtsbindungswille ist das objektive Merkmal des Tatbestands der Willenserklärung. Er liegt vor, wenn die Erklärung äußerlich – aus der Sicht eines objektiven Beobachters – auf die Bewirkung von Rechtsfolgen gerichtet ist.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Falsa demonstratio non nocet.
Die Definition, die du gerade hattest
Der Grundsatz 'falsa demonstratio non nocet' besagt, dass eine unrichtige Bezeichnung des Erklärten unschädlich ist, wenn beide Parteien dasselbe wollen (realer Konsens). Maßgeblich ist der übereinstimmende wirkliche Wille, nicht die objektiv falsche Bezeichnung.
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Fortgeschrittenenhausarbeit: See What’s NextSchwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.