Strafrecht · §§ 306, 306a StGB

Brandstiftung

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 4 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

4 Aufgaben an einem Fall

A ist Alleineigentümer eines älteren, zweigeschossigen Einfamilienhauses in Hemmenhofen. Dieses bewohnt er mit seiner Ehefrau F. Im Erdgeschoss befinden sich die Küche, das Bad, sowie ein Wohn- und ein Schlafzimmer. In dem darüber liegenden, teilausgebauten Dachgeschoss befinden sich noch ein Schlafzimmer, ein Arbeitszimmer und ein Speicher. Da A kein Geld für eine dringend notwendige Modernisierung des Hauses hat, beschließt er an einem Freitagabend, es „abzufackeln“ und den Schaden seiner Brandversicherung zu melden. Mit der erwarteten Versicherungssumme will er ein neues Haus errichten. A weiht seine Frau nicht in sein Vorhaben ein, da diese ihm eine solche Tat niemals verzeihen würde. Er überredet sie vielmehr, am nächsten Tag gleich morgens nach Konstanz zum Einkaufen zu fahren. Er verspricht ihr, sie dort zum Mittagessen zu treffen. Bis dahin wolle er im Garten arbeiten. Kurz nachdem F am nächsten Morgen aufgebrochen ist, schleicht A sich auf die neben seinem Grundstück gelegene Weide des Bauern N, die von einem ca. einen Meter hohen, aus zwei gespannten Drähten bestehenden Viehzaun umschlossen ist. N lagert dort mehrere Strohballen. A ergreift einen der Strohballen und trägt ihn in den Eingangsflur seines Hauses. Dort legt er ihn auf den Fliesenboden, übergießt ihn mit Benzin und zündet ihn an. Der Strohballen brennt sofort unter starker Rauchentwicklung. A, der annimmt, dass das Feuer nun schnell auf das gesamte Haus übergreifen werde, eilt zum Bahnhof, um seiner Frau nachzureisen. Die Eingangstür lässt er offen, damit das Feuer mehr Sauerstoff bekommt.

Kurz nachdem sich A davon gemacht hat, fährt N mit seinem Traktor an dem Haus vorbei. Er ist auf dem Weg von seinem Hof zu der Weide, um die Strohballen abzuholen. Aus der Tür des Hauses des A sieht er dicken Rauch quellen. Sofort schnappt er sich den Handfeuerlöscher seines Traktors, stürmt ins Haus und bekämpft den Brand. Er befürchtet, dass sich A und F noch im Haus aufhalten und in Lebensgefahr schweben. Es gelingt N, den Strohballen zu löschen, bevor sich das Feuer auf Einrichtungsgegenstände oder Teile des Hauses ausbreiten kann.

Wegen des feuerbedingten Rußniederschlags müssen alle Erdgeschossräume saniert werden. Während der sechs Wochen dauernden Renovierungsarbeiten können diese nicht genutzt werden. Ein Brandermittler meint, dass es nur dem raschen Eingreifen des N zu verdanken sei, dass das Haus kein Feuer fing. Das Leben des N war zwar zu keinem Zeitpunkt in Gefahr, er erlitt aber erhebliche Verbrennungen an beiden Händen. Während der viermonatigen Heilungszeit kann er keine körperlichen Arbeiten verrichten und muss einen Knecht auf seinem Hof einstellen. Eine Verletzung oder auch nur eine Gefährdung von N oder anderen Menschen hatte A nicht gewollt.

Aus Angst vor Entdeckung meldet A den Schaden seiner Versicherung nicht. Um den Verdacht von sich abzulenken, sendet er einige Tage später einen anonymen Brief an den Polizeiposten Gaienhofen. Darin schreibt er, dass „drei jugendliche Rowdys mit schwarzen Bomberjacken“ einen Strohballen in das Haus getragen und dort angezündet hätten. A weiß nicht, dass bereits mehrere Nachbarn der Polizei meldeten, beobachtet zu haben, wie A zur Tatzeit einen Strohballen in sein Haus trug und dieses kurz darauf eilig verließ, als bereits dicker Rauch aus der Haustüre quoll. Die Polizei erkennt daher die Finte des A und nimmt keine Ermittlungen gegen unbekannte jugendliche Straftäter auf.

  1. Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.

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