Strafrecht · § 212 StGB

Totschlag

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

6 Aufgaben an einem Fall

F und M führen seit vielen Jahren eine mittlerweile nicht mehr glückliche Ehe. Diese Tatsache und die schon langanhaltende Arbeitslosigkeit des M führen dazu, dass M gewohnheitsmäßig seine Frustration bereits jeden Vormittag gegen 10 Uhr in Alkohol ertränkt. Eines Tages beschließt F, „der Ehe endlich ein Ende zu setzen“. In dem Wissen, dass M zu dieser Zeit den Inhalt der im Kühlschrank vorgekühlten Wodka-Flasche konsumiert, besorgt sie am Morgen vor ihrer Arbeit in der Apotheke ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, welches in Verbindung mit Alkohol erst zur Bewusstlosigkeit und dann wenige Stunden später zum Tod führt. Sie fährt sodann nochmals nach Hause, gibt das Medikament der Wodka-Flasche bei und macht sich auf den Weg zur Arbeit. Um 9 Uhr desselben Tages nimmt auch M sich vor, F nicht mehr „zur Last“ zu fallen und sein Leben zu beenden. Auch er besorgt sich in der Apotheke ein Medikament, das er in die Wodka-Flasche gibt. Von der vorangegangenen Beimischung durch F weiß er nichts. Er schreibt einen Abschiedsbrief, den er auf seinem Schreibtisch platziert. Sodann setzt er sich in seinen Lieblingssessel im Wohnzimmer und konsumiert den gesamten Inhalt der Flasche. Um 11:54 Uhr lebt M noch immer. Mit Blick auf die Uhr stellt er erschrocken fest, dass F bald zurückkommen wird. Er erkennt, dass sein Suizidversuch missglückt ist, und möchte schleunigst den Abschiedsbrief beseitigen, damit F von alledem keine Kenntnis erlangt. Auf dem Weg zum Schreibtisch stolpert er über die Türschwelle zum Büro und schlägt mit dem Kopf auf der Tischkante auf. Er bricht sich das Genick und ist sofort – um 11:55 Uhr – tot. F hatte es sich um 11:30 Uhr anders überlegt und frühzeitig Feierabend gemacht. Schon während der Fahrt rief sie einen Krankenwagen. Kurze Zeit später trifft sie, in der Hoffnung, M noch retten zu können, zuhause ein. Dort erkennt sie sofort, dass M bereits verstorben ist. Im Rahmen der Ermittlungen stellt sich heraus, dass die jeweiligen Medikamente, die für sich genommen zum Tod geführt hätten, sich in ihrer Wirkweise gegenseitig aufgehoben haben.

  1. Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu § 212 StGB: mit den Beteiligten aus diesem Fall.

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