Zivilrecht · §§ 446, 447 BGB

Prüfung des Gefahrübergangs beim Kauf

Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 6 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.

6 Aufgaben an einem Fall

Jungunternehmerin J betreibt in bester Hamburger Lage das florierende Handycafé „Fairtopia“, in dem Kaffeeliebhaber auf ihre Kosten kommen und zugleich neue und gebrauchte Mobiltelefone sowie modisches Zubehör erwerben können. Einen Teil ihrer Waren bezieht J dabei über das Onlineportal eBay, auf dem sie regelmäßig Mobiltelefone privater oder gewerblicher Anbieter erwirbt, um diese dann gewinnbringend an ihre Kundschaft zu verkaufen, bei der es „auf den ein oder anderen Euro nicht ankommt“.

Kurz vor Weihnachten durchstöbert J mal wieder das Onlineportal und stößt dabei auf das Angebot der gewerblichen Anbieterin A, die eines ihrer originalverpackten Mobiltelefone der Marke „X“ (Wert: 550 €) für einen Preis von 500 € bewirbt. A hat ihren Geschäfts-und Wohnsitz in Dortmund. Da J vergleichbare Modelle in ihrem Laden schon für über 600 € verkaufen konnte, fackelt sie nicht lange und betätigt die „Sofort-Kaufen-Funktion“ auf der Angebotsseite, zu der es in den eBay-AGB heißt:

§ 6 Angebotsformate und Vertragsschluss

[...]

3. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. […]

4. Bei Festpreisartikeln nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und anschließend bestätigt. […]

Beim Bezahlvorgang wählt J die von A akzeptierte Zahlung über den Zahlungsdienst PayPal, dessen Nutzungsbedingungen und Käuferschutzrichtlinie sie mit dem Setzen eines elektronischen Häkchens akzeptiert. In der Käuferschutzrichtlinie heißt es unter anderem:

1. Allgemeines

Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde […] oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht […], siehe hierzu Ziffer 4. […]

2. Auszahlung

[…]

Die Erstattung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Zahlungsempfänger zurückfordern kann.

4. Abgesicherte Fälle

Der Käufer kann PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen genießen:

4.1. Item Not Received

Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versendet oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1. beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers wurden nicht eingehalten.

Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes, zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab. […] 7. Schlussbestimmungen

[...]

7.5. Gesetzliche Rechte und Rechte unter Ihrem Kaufvertrag

Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht und ist separat von diesen zu betrachten. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer, Verkäufer oder Zahlungsempfänger auf, sondern entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

J und A vereinbaren zudem, dass das Mobiltelefon nach Zahlungsgutschrift in einem nicht versicherten Postpäckchen an die Anschrift des „Fairtopia“ übersandt werden soll. Nach erfolgter Zahlungsautorisierung der J über ihr PayPal-Konto werden die 500 € noch am selben Tag dem PayPal-Konto der A gutgeschrieben. Am darauffolgenden Tag geht A zusammen mit ihrer Freundin F zur nächstgelegenen Postfiliale in Dortmund, wo sie das Mobiltelefon vereinbarungsgemäß in Richtung Hamburg auf den Weg bringt. Den Versandbeleg lässt sie aus Unachtsamkeit auf dem Filialtresen liegen. Aufgrund eines Systemfehlers bei der Post wird das Päckchen auf den falschen Transportwagen geladen und ist seitdem wie vom Erdboden verschwunden. Entsprechende Nachforschungen der Post schlagen fehl. Als nach mehreren Tagen das Mobiltelefon immer noch nicht eingetroffen ist, erkundigt sich J bei A nach dem Befindlichkeitsort der Ware. A erklärt mehrfach, dass sie das Telefon ordnungsgemäß auf den Weg gebracht habe und verweist J darauf, sich an die Post zu wenden. J schenkt den Beteuerungen der A jedoch keinen Glauben und meint, auf eine „Betrügerin“ reingefallen zu sein. Deswegen stellt sie bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz. Da A auf Nachfrage eines PayPal-Mitarbeiters keinen Versandbeleg vorzeigen kann, wird dem Antrag stattgegeben und die 500 € vom PayPal-Konto der A auf das PayPal-Konto der J zurückerstattet.

A ist mit dieser Zurückerstattung natürlich ganz und gar unzufrieden. Sie könne nichts für die Fehler der Post und sei sich auch sonst keiner Schuld bewusst. Ihre Freundin könne sogar bezeugen, dass A das Mobiltelefon ordnungsgemäß auf den Weg gebracht hat. Die „laienhafte“ Prüfung des Käuferschutzantrags durch PayPal ändere doch nichts daran, dass sie und J einen Vertrag geschlossen haben, aus dem sie einen Anspruch auf Zahlung der 500 € habe. Mit Inanspruchnahme des Käuferschutzes habe dieser „mit Sicherheit noch Bestand“ oder sei „zumindest wieder aufgelebt“.

Fallfrage

Kann A von J die Zahlung von 500 € verlangen?

Abwandlung 1

Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn J das Mobiltelefon ausschließlich zum privaten Gebrauch gekauft hätte?

Abwandlung 2

A ist schon des Öfteren Leidtragende eines fehlgegangenen Versands bei der Post geworden. In weiser Voraussicht schließt sie daher vor Versendung des Mobiltelefons eine Versicherung mit einem Drittanbieter ab, die ihr im Verlustfall einen Pauschalbertrag von 600 € erstattet. Das Mobiltelefon geht nach ordnungsgemäßer Abgabe bei der Post tatsächlich auf dem Weg nach Hamburg verloren. Die Versicherung hat A schon signalisiert, dass sie einen Betrag von 600 € auszahlen werde. Kann J von A die Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung i.H.v. 600 € verlangen?

  1. Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu §§ 446, 447 BGB: mit den Beteiligten aus diesem Fall.

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