Zivilrecht · Anwendbar bei jedem Vertrag mit AGB
Prüfungsschema für die Wirksamkeit von AGB
Du arbeitest einen echten Fall durch, Schritt für Schritt: erst selbst, dann die Auflösung. 5 Aufgaben, am Ende eine eigene Klausur mit Punktzahl.
Herr Adams möchte mit der Bahn (Metronom-Linie) nach Hamburg fahren. Er steigt daher in den Lüneburger Stadtbus Nr. 5012 in Richtung Lüneburger Bahnhof. An der Bushaltestelle hängt ein Aushang, auf dem es u.a. heißt: „Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des HVV.“ Beim Busfahrer erwirbt Adam eine „9-Uhr-Tageskarte HVV-Gesamtbereich“ zum Preis von 15,30 €.
Am Lüneburger Bahnhof angekommen, erfährt er, dass sein Sohn nach einem Wespenstich einen schweren allergischen Schock erlitten hat und ins Krankenhaus eingeliefert wird. Herr Adam gibt daraufhin seine Pläne auf und drückt Herrn Bertram (52 Jahre alt) die Tageskarte in die Hand, der ihn am Ausgang des Bahnhofs nach einer Fahrkarte angesprochen hatte.
Bertram wiederum verweilt noch einige Stunden am Lüneburger Bahnhof, um dort das schöne Wetter und alkoholische Getränke zu genießen. Als Bier und Geld am späten Nachmittag zur Neige gehen, erinnert er sich an die Tageskarte in seiner Hosentasche und spricht die 44 Jahre alte Frau Caspar an. Die steht in einer langen Schlange vor dem HVV-Automaten und möchte nach Hamburg, um dort ihre Mutter zu treffen, mit der sie um 20 Uhr ins Theater gehen möchte. Wegen der Schlange am Automat macht sich Frau Caspar Sorgen, ob sie den Zug nach Hamburg noch bekommt, den sie schon in den Bahnhof einrollen hört. Sie drückt daraufhin Bertram einen Fünf-Euro-Schein in die Hand, erhält von diesem dafür die Tageskarte und steigt in den Metronom-Zug, der von der „metronom Eisenbahngesellschaft mbH“ betrieben wird.
Im Zug bei der Fahrkartenkontrolle fällt dem Schaffner auf, dass die Tageskarte bereits um 12.21 Uhr ausgedruckt wurde, dass es jetzt aber schon nach 18 Uhr ist. Außerdem ist die Tageskarte durch den Aufenthalt in Bertrams Hosentasche schon recht knittrig und abgenutzt, wenngleich noch gut lesbar. „Woher haben Sie die denn?“ fragt der Schaffner. „Von so einem Typ am Bahnhof gekauft, war ein Schnäppchen!“ erwidert Frau Caspar wahrheitsgemäß. Daraufhin erklärt ihr der Schaffner, dass die Fahrkarte ungültig sei und verlangt von Frau Caspar unter Berufung auf die Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbunds die Zahlung eines „erhöhten Beförderungsentgelts“ in Höhe von 40,- €. Kann die „metronom Eisenbahngesellschaft mbH“ von Frau Caspar die Zahlung von 40,- € verlangen?
Hinweis
Auszüge aus den „Beförderungsbedingungen“ und den „Tarifbestimmungen“ des HVV finden sich auf S. 382 f.
Lies den Fall und schreib den ersten Satz deines Gutachtens zu Anwendbar bei jedem Vertrag mit AGB: mit den Beteiligten aus diesem Fall.
Das Muster
Die Klausel X könnte als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein [5].
Steckt das in deinem Satz?
Tipp die Prüfungsschritte in der Reihenfolge an, in der du sie im Gutachten prüfst.
Der Aufbau
- 1.Anwendbarkeit (§ 310 Abs. 4 BGB)Kein Ausschluss (z.B. im Arbeits- oder Erbrecht) [5]
- 2.Vorliegen von AGB (§ 305 Abs. 1 BGB)Vorformulierung · Vielzahl von Verträgen · Stellen durch den Verwender [5]
- 3.EinbeziehungskontrolleEinbeziehungsvereinbarung (Hinweis & Kenntnisnahme) nach § 305 Abs. 2 BGB [5] · Kein Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) [5] · Keine überraschende Klausel (§ 305c Abs. 1 BGB) [5]
- 4.InhaltskontrolleEröffnung der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB): Abweichung von gesetzlichen Regeln [15] · Spezielle Verbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) [15] · Spezielle Verbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB) [15] · Generalklausel (§ 307 Abs. 1, 2 BGB): Unangemessene Benachteiligung [15]
- 5.Rechtsfolge (§ 306 BGB)Wirksamkeit des restlichen Vertrags · Verbot der geltungserhaltenden Reduktion [15, 16]
Welche Fehler passieren hier häufig?
- Prüfungsreihenfolge § 309 → § 308 → § 307 (vom Speziellen zum Allgemeinen) – der Klassiker unter den Aufbaufehlern.
- Keine geltungserhaltende Reduktion: Die unwirksame Klausel fällt ganz weg; nur sprachlich teilbare Klauseln bleiben teilweise bestehen (Blue-Pencil-Test).
- § 305c Abs. 2: Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders – in der Inhaltskontrolle gilt die kundenfeindlichste Auslegung.
- B2B: § 305 Abs. 2 und §§ 308, 309 gelten nicht unmittelbar – über § 307 entfalten die Klauselverbote aber Indizwirkung (§ 310 Abs. 1).
Begriff 1 von 3. Schreib die Definition so, wie sie in der Klausur stehen müsste, bevor du nachsiehst.
Inhaltskontrolle (AGB)
- Inhaltskontrolle (AGB)
- Die Inhaltskontrolle prüft, ob wirksam einbezogene AGB-Klauseln gegen die §§ 307–309 BGB verstoßen. Kontrolliert werden Klauseln, die vom dispositiven Recht abweichen oder es ergänzen; kontrollfreie Preisabreden unterliegen grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB).
- Überraschende Klausel
- Eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB ist eine AGB-Bestimmung, die nach den Umständen, insbesondere dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner mit ihr nicht zu rechnen braucht. Sie wird nicht Vertragsbestandteil.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie sind von Individualabreden abzugrenzen.
Jetzt am Fall: Prüf das Merkmal Inhaltskontrolle (AGB).
Die Definition, die du gerade hattest
Die Inhaltskontrolle prüft, ob wirksam einbezogene AGB-Klauseln gegen die §§ 307–309 BGB verstoßen. Kontrolliert werden Klauseln, die vom dispositiven Recht abweichen oder es ergänzen; kontrollfreie Preisabreden unterliegen grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB).
Im Gutachtenstil: Obersatz, Definition, dann die Angaben aus dem Sachverhalt darunter fassen, Ergebnis. Ein Absatz.
Kostenlos, braucht eine Anmeldung.Ein anderer Fall zum selben Thema. Diesmal ganz und ohne Hilfen: Was du eben in Teilen geübt hast, schreibst du jetzt am Stück. Danach bekommst du 0 bis 18 Punkte und eine Korrektur.
Stress am Ende des MietverhältnissesSchwerpunkt · ca. 300 MinutenDie Bewertung braucht ein Konto und verbraucht einen Bewertungs-Credit. Der Haken hier setzt sich danach von selbst.