Zivilrecht · Streitstand
Sind Willenserklärungen, die dem Minderjährigen weder Vor- noch Nachteile bringen, zustimmungsfrei?
§ 107 BGB
Diskutiert bei der Stellvertretung durch Minderjährige oder bei der Übereignung fremder Sachen durch einen Minderjährigen [10].
Herrschende Meinung
Neutrale Geschäfte sind wie vorteilhafte Geschäfte ohne Zustimmung wirksam.
- Der Minderjährige erleidet keine rechtliche Einbuße in seinem eigenen Vermögen
- Der Schutzzweck des § 107 BGB (Erhalt des vorhandenen Vermögens) ist nicht betroffen
Mindermeinung
Alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich vorteilhaft sind, bedürfen der Zustimmung.
- Wortlaut des § 107 BGB verlangt einen 'Vorteil'
- Rechtssicherheit durch strikte Anwendung
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Da das Gesetz nur vor rechtlichen Nachteilen schützen will, besteht kein Grund, neutrale Handlungen zu unterbinden, die das Eigenvermögen nicht belasten.