Zivilrecht · Streitstand
Ist der Erwerb eines Grundstücks mit öffentlichen Lasten für einen Minderjährigen lediglich vorteilhaft?
§ 107 BGB
Streitig, wenn auf einem geschenkten Grundstück z.B. Grundsteuern oder Erschließungsbeiträge lasten [11, 12].
Herrschende Meinung
Öffentliche Lasten machen das Geschäft nicht nachteilig.
- Lasten treffen den Minderjährigen nicht persönlich, sondern folgen aus dem Eigentum (Sacheigenschaft)
- Wirtschaftliche Nachteile sind nach § 107 BGB irrelevant; es zählen nur rechtliche Nachteile
Mindermeinung
Eine Gesamtbetrachtung führt zur Nachteiligkeit.
- Minderjähriger könnte mit seinem sonstigen Vermögen für öffentliche Lasten haften
- TODO
Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Rechtliche Nachteile sind nur solche, die unmittelbar durch das Rechtsgeschäft entstehen. Die bloße Pflicht zur Zahlung von Steuern ist eine gesetzliche Folge des Eigentums und kein vertraglicher Nachteil.