Öffentliches Recht · Streitstand
Wie wirkt sich ein Dissens innerhalb einer Landesregierung auf die Stimmabgabe im Bundesrat aus?
Art. 51 Abs. 3 S. 2 GG
Herrschende Meinung · BVerfG / h.M.
Bei uneinheitlicher Stimmabgabe sind die Stimmen des Landes insgesamt ungültig.
- Art. 51 Abs. 3 S. 2 GG schreibt zwingend eine einheitliche Stimmabgabe vor.
- Der Ministerpräsident hat im Bundesrat keine Richtlinienkompetenz gegenüber den anderen Ministern seines Landes.
Mindermeinung
TODO
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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.
Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich gewertet werden, um die Geschlossenheit des Landesauftritts zu wahren. Ein Dissens führt zur Nichtigkeit der gesamten Stimmabgabe des Landes.