Öffentliches Recht · Streitstand

Wie wirkt sich ein Dissens innerhalb einer Landesregierung auf die Stimmabgabe im Bundesrat aus?

Art. 51 Abs. 3 S. 2 GG

Herrschende Meinung · BVerfG / h.M.

Bei uneinheitlicher Stimmabgabe sind die Stimmen des Landes insgesamt ungültig.

  • Art. 51 Abs. 3 S. 2 GG schreibt zwingend eine einheitliche Stimmabgabe vor.
  • Der Ministerpräsident hat im Bundesrat keine Richtlinienkompetenz gegenüber den anderen Ministern seines Landes.

Mindermeinung

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Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich gewertet werden, um die Geschlossenheit des Landesauftritts zu wahren. Ein Dissens führt zur Nichtigkeit der gesamten Stimmabgabe des Landes.

Verwandte Definitionen

Einheitliche Stimmabgabe
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