Öffentliches Recht · Verwaltungsprozessrecht

Einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO)

§ 123 VwGO

Vorläufiger Rechtsschutz außerhalb der Anfechtungssituation (Sicherungs- und Regelungsanordnung).

Wie prüft man das?

  1. A. Zulässigkeit
  2. I. Verwaltungsrechtsweg, statthafte Antragsart§ 123 subsidiär zu §§ 80, 80a (§ 123 Abs. 5).
  3. II. Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis
  4. B. Begründetheit
  5. I. AnordnungsanspruchMaterieller Anspruch in der Hauptsache, glaubhaft zu machen (§ 123 Abs. 3 i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  6. II. AnordnungsgrundEilbedürftigkeit; Sicherungs- (Abs. 1 S. 1) oder Regelungsanordnung (Abs. 1 S. 2).
  7. III. Verbot der Vorwegnahme der HauptsacheAusnahme bei schweren, unzumutbaren und anders nicht abwendbaren Nachteilen.

Welche Fehler passieren hier häufig?

  • Abgrenzung § 123 ↔ § 80 Abs. 5: Anfechtungskonstellation → § 80 V.
  • Vorwegnahme der Hauptsache nur ausnahmsweise zulässig.

Definitionen zu diesem Schema

Einstweilige Anordnung
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